Stadtbibliothek Duderstadt – digital und zukunftsorientiert

Die Stadtverwaltung wird beauftragt

1) die Digitalisierung der Bestände der Stadtbibliothek Duderstadt und eine digitale Nutzerverwaltung mit einer entsprechenden Bibliothekssoftware zeitnah umzusetzen,

2) dem Onleihe Niedersachsen Verbund beizutreten, um den Nutzerinnen und Nutzern der Stadtbibliothek das erweiterte Angebot der Onleihe Niedersachsen zu ermöglichen, sowie

3) hierfür notwendige finanzielle Mittel im Haushalt einzuplanen.

BEGRÜNDUNG:
Die Stadtbibliothek Duderstadt ist eine unverzichtbare Institution zur Vermittlung von Wissen, Medienkompetenz und Lesekompetenz. Daher hatte sich die SPD Fraktion bereits für die kostenlose Nutzung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre eingesetzt. Menschen aller sozialer Schichten und alle Altersgruppen nutzen das breit gefächerte Angebot an Medien.

Nicht erst seit der Corona Pandemie ist deutlich geworden, wie wichtig die Digitalisierung in vielen Bereichen ist. Das betrifft auch das Angebot einer Stadtbibliothek. Eine digitale Bibliotheksverwaltung bietet enorme Vorteile. Nutzerinnen und Nutzer können 24 Stunden an 7 Tagen über einen entsprechenden Zugang in einem Online-Katalog eine Übersicht über die verfügbaren Bücher, gruppiert z.B. nach Romanen, Kinderliteratur, Sachbücher, erhalten, bestimmte Titel suchen, auswählen und reservieren. Neuerwerbungen können aufgerufen, das Nutzerkonto verwaltet werden u.v.m. So kann den Nutzerinnen und Nutzern ein umfangreicher Service geboten werden. Mit einer entsprechenden Software werden alle Belange einer Stadtbibliothek abgedeckt.

Mit einer Beteiligung an der „Onleihe Niedersachsen“ kann das Angebot ergänzend zum physischen Bestand deutlich erhöht werden. Hierzu ist Voraussetzung, dass die Stadt Duderstadt der Verbundvereinbarung mit der Büchereizentrale Niedersachsen beitritt und einen Vertrag mit der divibib (digitale, virtuelle Bibliotheken) abschließt. Mit dem Beitritt können Nutzerinnen und Nutzer dann über die Bestände der Stadtbibliothek Duderstadt hinaus das E-Medienangebot im Medienpool aller beteiligten Bibliotheken nutzen, d.h. eine deutliche Vergrößerung des Angebotes. Dieses umfasst E-Books, E Papers zum Lesen auf PC oder Laptop, sowie E-Audios zum Streamen. Das E Medienangebot reicht vom Krimi über Reiseführer und Tageszeitungen und wird ständig erweitert. Zur Nutzung ist lediglich ein gültiger Benutzerausweis erforderlich. Dadurch steigt der Mehrwert enorm und perspektivisch könnten neue Nutzer gewonnen werden, was die Einnahmesituation der Stadtbibliothek verbessert.

Änderungsantrag zum TOP 15 – Heimatmuseum, Zukunftskonzept - der kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt- und Feuerschutz am 12.09.2024

Die SPD-Fraktion beantragt, den zum Tagesordnungspunkt 15 vorliegenden Antrag der Gruppe SPD und PARTEI Duderstadt wie folgt zu ergänzen:

 

Bisheriger Antragstext:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die inhaltliche Neukonzeption des Heimatmuseums im bisherigen Gebäude „Bei der Oberkirche 3“ Zuschüsse beim Landkreis und Fördermittel beim Land – z. B. aus dem Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ – zu beantragen. Weitere Fördermöglichkeiten für die Gebäudesanierung sind zu prüfen.

 

Ergänzung:

Unabhängig davon, ob weitere Fördermittel für die Gebäudesanierung eingeworben werden können, wird mit der Sanierung des Heimatmuseums (Gebäude „Bei der Oberkirche 3“) im 1. Halbjahr 2025 begonnen. Alle notwendigen Maßnahmen sind schnellstmöglich umzusetzen. Hierzu sind Mittel aus dem Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ einzusetzen.

 

Begründung:

Die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes wird seit Jahren verschoben. Die Stadt Duderstadt ist als Eigentümerin verpflichtet, das Gebäude zu erhalten und instand zu setzen. Diese Verpflichtung ergibt sich klar aus § 6 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes.

Ein weiteres Zögern führt zu steigenden Sanierungskosten und belastet damit sowohl den städtischen Haushalt als auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler unnötig.

Mittel aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ stehen zur Verfügung, und die Maßnahme ist seit Jahren im Investitionsprogramm der Stadt eingeplant – ohne dass Fortschritte erzielt wurden. Ein Abwarten auf eine ungewisse Entscheidung zur Durchführung der Landesgartenschau 2030 ist keine tragfähige Option. Im Gegenteil: Die Sanierung würde damit um weitere Jahre verzögert.

Die Stadt Duderstadt muss jetzt handeln und ihrer gesetzlichen Verantwortung endlich gerecht werden.

 

Schwimmsportangebot

Die SPD-Fraktion beantragt:

 

  1. Für die Dauer der Sommerferien erhalten Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr eine Ermäßigung in Höhe von 1,50 EURO auf den Eintritt ins Freibad. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der EBB die entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen zur Umsetzung zu treffen und abzustimmen.
  2. Der EBB werden hierdurch entgangene Einnahmen von der Stadt Duderstadt erstattet.
  3. Die Stadt Duderstadt stellt darüber hinaus finanzielle Mittel bereit, um Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche zu fördern. Zur Umsetzung und zur Bedarfsermittlung nimmt die Verwaltung Kontakt mit lokalen Anbietern auf.
  4. Zur Finanzierung können vorhandene Haushaltsreste aus den Vorjahren genutzt werden.
  5. Die Stadt Duderstadt prüft in Abstimmung mit der EBB, ob und ggf. welche Förderprogramme des Bundes, des Landes o. ä. zur Sanierung des Freibades bestehen und unter welchen Voraussetzungen die Beantragung von Fördermitteln möglich wäre. Über das Ergebnis wird im Fachausschuss berichtet.

 

Begründung:

Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der DLRG hat sich die Zahl der Grundschulkinder, die nicht schwimmen können, verdoppelt.

Die Schwimmförderung von Kindern ist so wichtig, weil sicheres Schwimmen Leben retten kann. Wie bereits in unserem Antrag aus 2022 begründet, hat auch die Corona-Pandemie zu einem Rückgang der Schwimmfähigkeit bei Kindern geführt. Das ist nicht nur ein Verlust an Sicherheit, sondern Schwimmen ist gesund, stärkt die körperliche Fitness und kann soziale Kontakte fördern. Wir sind der Auffassung, dass jedes Kind die Möglichkeit haben muss, schwimmen zu lernen und fordern mit unserem Antrag, dass die Stadt Duderstadt dieses Anliegen unterstützt.

Seit der Schließung des Hallenbades auf der Klappe, ist Schwimmsport in Duderstadt für Kinder, Familien und Gäste nur noch in den Sommermonaten im Freibad möglich. Umso wichtiger ist es, den vorhandenen Sanierungsstau im Freibad abzubauen. Hierfür soll die Stadt gemeinsam mit der EBB klären und prüfen, ob aktuell geeignete Förderprogramme bestehen.

 

Aktive Ansiedlungsförderung

Die SPD-Fraktion beantragt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie ein Innenstadtfonds zur Förderung von Ansiedlungen von Einzelhandelsgeschäften und Gastronomie in leerstehende Ladenlokale der Innenstadt gestaltet werden kann. Gefördert werden sollen Neueröffnungen, Neuansiedlungen und Start-ups aus den Bereichen Einzelhandel und Gastronomie.

 

Voraussetzung ist, dass die geplanten Ansiedlungen zu einer Belebung und zur Förderung der Vielfältigkeit in der Innenstadt beitragen. Ausgeschlossen sind überregionale Filialisten und Vergnügungsstätten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Fachausschuss Vorschläge für eine Förderrichtlinie vorzustellen, die Umfang, Art, Dauer sowie weitere Voraussetzungen einer Förderung beinhaltet.

 

Begründung:

Die Situation im stationären Einzelhandel ist angespannt. Geschäfte werden geschlossen, Ladenlokale in der Innenstadt stehen zum Teil auch über längere Zeiträume leer. Im Rahmen der Wirtschaftsförderung sollte die Stadt einen Beitrag zur Leerstandsbeseitigung leisten und so aktiv die Belebung und Attraktivitätssteigerung unserer historischen Altstadt fördern.

 

In vielen anderen Städten hat sich das Instrument der Ansiedlungsförderung bewährt. So werden vielerorts als Starthilfe für Neuansiedlungen Mietzuschüsse für einen begrenzten Zeitraum gezahlt. Die Höhe des Zuschusses ist dabei unterschiedlich geregelt, z. B. als prozentualer Anteil der Nettokaltmiete oder als Festbetrag. Voraussetzung ist jedoch jeweils, dass es durch die geplante Ansiedlungsförderung nicht zu einer Überversorgung von einzelnen Warengruppen und Sortimenten kommt.

 

Die Details werden jeweils in einer Förderrichtlinie geregelt.

Sollte es zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft kommen, könnten die Aufgaben, die sich aus der Förderrichtlinie ergeben, künftig dort angesiedelt werden.

 

Termine und Protokolle